Mit dem Auslaufen der CoronaVO für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit gelten die bisherigen Regelungen dieser Verordnung seit 03.04.2022 nicht mehr.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Mit dieser Änderung stellen sich für Einrichtungen trotzdem einige Fragen, auf die in einem FAQ-Papier eingegangen wird.
Ausbruchsmanagement und Hygienekonzept
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